Zu Hause gut versorgt !

Pflegeversicherung

Wer über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht in der Lage ist, sich selbst vollständig zu versorgen, hat Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Die Pflegeversicherung ist im elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) geregelt. Dieses Gesetzbuch enthält den sogenannten „Pflegebedürftigkeitsbegriff“, der regelt, wer als pflegebedürftig gilt. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Pflegebedürftigkeit auf körperlichen, psychischen oder geistigen Einschränkungen beruht.
Wie hoch die Leistung der Pflegeversicherung ist, richtet sich nach der Einstufung in einen von fünf „Pflegegraden“.