Stichwortverzeichnis
Ambulante Pflege: Pflege, die in der eigenen Häuslichkeit durch einen zugelassenen Pflegedienst durchgeführt wird
Belastungsgrenze: Kostengrenze, bei deren Überschreitung eine Befreiung von Zuzahlungen zu Leistungen der Krankenversicherung möglich ist
Beratungseinsätze: Regelmäßige Beratungsbesuche durch eine Pflegefachkraft, die für Bezieher von Pflegegeld verpflichtend sind
Entlastungsbetrag: Zusätzlicher Betrag, den die Pflegeversicherung bei allen Pflegegraden für Betreuung und Hilfe im Haushalt gewährt
Häusliche Krankenpflege: Pflegerische Behandlung in der eigenen Häuslichkeit, die auf Antrag durch die Krankenversicherung finanziert wird und durch einen Arzt verordnet werden muss
Hilfsmittel: Technische Hilfsmittel, die über Hilfsmittelrezept bei der Pflegeversicherung beantragt werden
Kombinationsleistung: Möglichkeit, Sachleistung und Pflegegeld bei genehmigtem Pflegegrad zu kombinieren
Kurzzeitpflege: Möglichkeit für eine kurzzeitige Aufnahme in einer stationären Pflegeeinrichtung
MDK: Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Nachtpflege: Teilstationäre Pflege während der Nacht, ähnlich der Tagespflege
Pflegeberatung: Beratung durch besonders geschulte Fachkräfte (Pflegeberater), in der Regel finanziert durch die Pflegeversicherung
Pflegefachkraft: Beruflich pflegende Person mit abgeschlossener dreijähriger Ausbildung
Pflegegeld: Betrag der Pflegeversicherung, der anstelle der Sachleistung bei genehmigtem Pflegegrad ausbezahlt werden kann, wenn eine Pflegeperson eingetragen ist
Pflegegrad: Einstufung des Umfangs der Einschränkung der Selbständigkeit, der die Grundlage für die Leistungen der Pflegeversicherung bildet, beurteilt durch den MDK oder Medicproof
Pflegekraft: Beruflich pflegende Person
Pflegekurs: Kurs für pflegende Angehörige oder ehrenamtlich Pflegende, meist finanziert durch die Pflegekasse
Pflegeperson: Ehrenamtlich pflegende Person, häufig Angehörige, kann bei der Pflegeversicherung eingetragen werden
Pflegeschulung: Schulung für Pflegepersonen in der Häuslichkeit der pflegebedürftigen Person
Sachleistung: Pflegeleistungen, die ein zugelassener ambulanter Pflegedienst erbringt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet Tagespflege: Teilstationäre Versorgung tagsüber
Verbrauchsmittel: Pflegemittel zum Verbrauch, werden von der Pflegekasse mit bis zu 40€ bezuschusst
Verhinderungspflege: Mögliche Leistung der Pflegeversicherung bei Verhinderung der Pflegeperson, erbracht durch einen Pflegedienst oder eine Privatperson