Die Pflegegrade
Wie kann ich einen „Pflegegrad“ in Anspruch nehmen?:
Eine Einstufung in einen „Pflegegrad“ erfolgt erst wenn ein Antrag gestellt wird. Um diesen zu stellen, meldet man sich bei seiner Pflegekasse. In den meisten Fällen ist dies auch die Krankenkasse. Der Antrag gilt schon als gestellt, wenn man ihn telefonisch beantragt, allerdings muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Dieses Formular versendet die Kasse an die Antragsteller. Es hat in der Regel mehrere Seiten und fragt die persönlichen Daten und Angaben zur Situation ab. Viele Pflegekassen bieten es auch als Download im Internet an, dann gilt als Datum der Antragstellung allerdings erst der Posteingang des Antragsformulars. Die Pflegekasse erteilt nach Eingang des Antrages dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Auftrag, eine Einstufungsuntersuchung durchzuführen. Bei Privatpatienten wird die Untersuchung durch „Medicproof“ nach denselben Kriterien durchgeführt. Antragsteller bekommen einen Termin für die Untersuchung vom MDK per Post zugestellt. Im Regelfall geschieht dies innerhalb weniger Wochen. Am Tag des Termins wird ein Zeitfenster von zwei Stunden für das Eintreffen des Prüfers angegeben. Auf telefonische Bitte kann dieser Zeitraum eingegrenzt werden. Wenn dringende Gründe vorliegen kann der Termin verschoben werden. Es ist zu empfehlen, dass Angehörige oder Pflegende bei der Untersuchung anwesend sind, um Informationen zu ergänzen und für eine entspannte Atmosphäre zu sorgen. Die Untersuchung findet im Normalfall in der eigenen Häuslichkeit statt. Eine Schnelleinstufung im Krankenhaus oder eine Prüfung im Pflegeheim oder der Kurzzeitpflege ist jedoch ebenfalls möglich.
Die Einstufungsuntersuchung dient dazu, zu ermitteln in welchen Bereichen und wie stark die Selbständigkeit des Antragstellers eingeschränkt ist. Dafür ist ein Begutachtungsinstrument mit acht Modulen entwickelt worden, die geprüft werden. Allerdings fließen nur fünf dieser Module in die Bewertung ein.
Die einzelnen Module sind:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhalten und psychische Problemlagen (Von den Modulen 2+3 fließt nur das höherbewertete in die Einstufung ein)
4. Selbstversorgung
5. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Erfasst, aber nicht bewertet werden:
7. Außerhäusliche Aktivitäten
8. Haushaltsführung
In jedem Modul werden Punkte für verschieden Bereiche vergeben. Die Module fließen mit einer prozentual unterschiedlichen Gewichtung in die Ermittlung des Pflegegrades ein:
Diese Berechnung führt über ein Umrechnungssystem zu einer Punktzahl von 0 – 100. Je nach Punktzahl wird ein Pflegegrad vergeben:
Auf Basis der Einstufungsuntersuchung erstellt der MDK ein Gutachten und eine Empfehlung zum Pflegegrad, die an die Pflegekasse weitergeleitet werden. Im Normalfall folgt die Kasse der Empfehlung und sendet die Genehmigung des Pflegegrades sowie das Gutachten an den Antragsteller. Wenn ein Pflegegrad genehmigt wird, werden die Leistungen rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung erbracht.