Die Kurzzeitpflege
Ebenso wie die Verhinderungspflege ist auch die „Kurzzeitpflege“ eine Möglichkeit, einen gewissen Zeitraum zu überbrücken, in dem die gewohnte Versorgung nicht gesichert ist. Im Rahmen der Kurzzeitpflege kann eine pflegebedürftige Person vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung aufgenommen werden, in der Kurzzeitpflege angeboten wird. Die Kosten für die Pflege übernimmt in diesem Fall die Pflegekasse bis zu einer Höhe von 1612€, allerdings müssen, wie bei einem Einzug in ein Pflegeheim, die Kosten für Unterbringung und Verpflegung privat übernommen werden. Die Kurzzeitpflege kann um 100% auf 3.224€ aufgestockt werden, indem die Leistungen der Verhinderungspflege hierfür verwendet werden. Während der Inanspruchnahme der Kurzzeitpflege zahlt die Pflegekasse 50% des Pflegegeldes weiter.