Die Tages- oder Nachtpflege
Die Pflegekasse stellt einen zusätzlichen Betrag in Höhe des Betrages für Pflegesachleistungen im jeweiligen Pflegegrad monatlich für den Besuch von Tages- oder Nachtpflege-Einrichtungen zur Verfügung. Häufig wird allerdings noch ein Betrag für die Verpflegung fällig, der privat zu entrichten ist. In einer Einrichtung der Tagespflege wird tagsüber Pflege, Betreuung und Verpflegung angeboten. Meist werden mehrere Mahlzeiten gereicht und ein abwechslungsreiches Programm zur Beschäftigung erstellt. Häufig sind auch therapeutische Maßnahmen in den Räumen einer Tagespflege möglich. In der Regel wird auch ein Fahrdienst angeboten, der die Fahrten zur Tagespflege und zurück organisiert. Der Besuch einer solchen Einrichtung ist an einem oder mehreren Tagen in der Woche möglich. In Einrichtungen der Nachtpflege wird eine Betreuung über Nacht angeboten, besonders für pflegebedürftige Personen mit verändertem Tag-/Nachtrhythmus. Nachtpflegeeinrichtungen sind jedoch noch nicht sehr weit verbreitet.