Die Pflegehilfsmittel
Auch die Kosten für technische Hilfsmittel können von der Kranken- oder Pflegekasse übernommen werden. Dazu kann ein Haus- oder Facharzt ein sogenanntes „Hilfsmittelrezept“ ausstellen. Hierbei wird die gesetzliche Zuzahlung fällig, diese beträgt 10% der Kosten des Hilfsmittels, mindestens 5€ und höchstens 10€ je Hilfsmittel. Zu den technischen Hilfsmitteln gehören Gehstöcke, Rollatoren, Rollstühle, Toilettensitzerhöhungen, Haltegriffe, Pflegebetten, Orthesen, Kompressionsstrümpfe und vieles mehr. Manche Hilfsmittel werden leihweise zur Verfügung gestellt, das wird durch die Kasse entschieden. Manche Kassen arbeiten nur mit bestimmten Sanitätshäusern zusammen, es ist daher ratsam, nachzufragen, mit welchem Anbieter die jeweilige Kasse zusammenarbeitet. Viele Sanitätshäuser haben eine große Auswahl vorrätig und können bei der Auswahl fachkundig beraten. Auch eine Beratung im eigenen häuslichen Umfeld ist oft möglich und kann helfen, das richtige Hilfsmittel für den persönlichen Bedarf zu finden. Hilfsmittel können beantragt werden, sobald ein Bedarf besteht, die Genehmigung ist nicht davon abhängig, ob ein Pflegegrad besteht.