Die Pflegeberatung nach §7a SGB XI:
Eine Beratung zur Pflege wird von den Pflegekassen bereits bei Stellung eines Antrages auf einen Pflegegrad angeboten. Viele gesetzliche Pflegekassen bieten diese Beratung durch eigene Berater an. Privat Versicherte können sich durch die „COMPASS Pflegeberatung“ beraten lassen. Diese Beratungen dürfen nur durch Personen durchgeführt werden, die zusätzlich zu einer pflegerischen Ausbildung auch eine spezielle Schulung durchlaufen haben. Pflegekassen, Beratungsstellen und auch einige Pflegedienste haben solche geschulten Pflegeberater unter ihren Mitarbeitern. Eine Beratung zur Pflege können auch Pflegepersonen und Angehörige Pflegebedürftiger in Anspruch nehmen, solange die jeweilige pflegebedürftige Person dem zustimmt.